Minijob ist nicht gleich Minijob

Wir bieten Dir einen Minijob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ( 70 Tage Vertrag) an. Das Beste? Als Schüler oder Student musst du keine Abgaben oder Steuern zahlen (unterhalb des Steuerfreibetrages). Wenn du bereits einer Beschäftigung nachgehst, bei der du Geld verdienst, hast du geringe Lohnsteuerabgaben, aber dafür keine Verdienstgrenze und volle Flexibilität bei der Planung.

Der 70 Tages Vertrag ist bei uns auf ein Jahr befristet. Hast du anschließend Lust auf noch eine Runde? Dann musst du eine Pause von 2 Monaten machen – die bietet sich zum Beispiel für Prüfungsphasen an – danach kannst du gern noch einen weiteren Vertrag erhalten.

Nice to know: Parallel zu einen Nebenjob bei uns, kannst Du zusätzlich einem 538€-Minijob ausüben.

Kurzfristiger Vertrag

Maximaler Verdienst

Unbegrenzt

Maximale Arbeitstage

70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr

Arbeitszeit

mind. 20 Stunden im Monat, flexibel

Lohnsteuer

Auf Steuerklasse 1 erst ab ca. 1000€

Auf Steuerklasse 6 minimale Abgaben

Sozialversicherungsabzüge

nein

Minijob

Maximaler Verdienst

538 EUR pro Monat

Maximale Arbeitstage

Lohnobergrenze von 538EUR pro Monat

Arbeitszeit

regelmäßig, feste Stundenanzahl pro Monat

Lohnsteuer

bei Steuerklasse 6, ja

Sozialversicherungsabzüge

nein

Häufige Fragen und Antworten

Musst Du:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • fließend deutsch sprechen (oder mindestens B2 Niveau)
  • ein Smartphone besitzen

Du darfst nicht:

  • Arbeitslos gemeldet sein
  • Arbeitssuchend/ ausbildungssuchend gemeldet sein
  • Schon 70 Tage auf einem kurzfristigen Vertrag im aktuellen Kalenderjahr gearbeitet haben
  • Die Höhe deiner Steuerabgaben richtet sich maßgeblich nach deiner Steuerklasse, aber auch nach einem etwaigen Kinderfreibetrag und dem sogenannten Anmeldezeitraum.
  • In der Regel fallen diese bei einem Nebenjob verhältnismäßig gering aus und der Arbeitnehmer kann am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einen Teil oder auch die komplett gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
  • Als Schüler oder Student hast du den Vorteil steuerfrei arbeiten zu können. Voraussetzung ist du bist aktiver Vollzeit-Student (kein Urlaubssemester) oder Schüler und du hast keine weitere Hauptbeschäftigung.
  • Um in der Gastronomie arbeiten zu können, brauchst du eine gültige Infektionsschutzbelehrung (§43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) oder auch Gesundheitszeugnis genannt.
  • Diese kannst du ganz easy online in unserem Onboarding Portal machen. Vor Beginn der Online-Belehrung musst du dich entweder per E-Mail oder Videoidentifikation ausweisen.
  • Wichtig! Die Infektionsschutzbelehrung ist keine Voraussetzung, um unsere Serviceschulung zu besuchen. Jedoch ist sie gesetzlich vorgeschrieben, wenn mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Ergo keine Infektionsschutzbelehrung kein Job in der Gastronomie. Spätestens vor deinem ersten Job muss du das Gesundheitszeugnis bei uns vorlegen.
  • All unsere Servicejobs erfordern ein bestimmtes Auftreten. Grundsätzlich gilt:
  • Keine unnatürliche Haarfarbe
  • Keine sichtbaren Piercings und/ oder Tattoos außerhalb der Servicekleidung
  • Gepflegter Bart oder glatt rasiert
  • Kurze, saubere und unlackierte Fingernägel
  • Wir stellen Dir den Großteil der Servicekleidung. Nähere Infos hierzu erhält du in unserem Onboarding Portal.
  • Auf jeden Fall! Bei Chamaeleo machst du einen Minijob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (538€ Minijob).
  • Bei uns im Team sind all herzlich willkommen, die einen Nebenjob ausüben möchten. Hier eine kurze Übersicht, wer bei uns einen Minijob (kurzfristig) angeboten bekommt:
    • Schüler und Schülerinnen
    • Studenten und Studentinnen
    • Zwischen Schule und Studium
    • Auszubildende
    • Teilzeitarbeitnehmer
    • Vollzeitarbeitnehmer
    • Werkstudenten- und Studentinnen